von Peter Ullrich, Philipp Knopp und Simon Teune
ABSTRACT Dieser Satellitentext stellt den Forschungsansatz und die theoretischen Hintergründe des Projektes „Mapping #NoG20“ vor. Es wird begründet, auf welchen Analysedimensionen sich Eskalationen empirisch beobachten lassen (Intensität, Akteurskonstellation, Raum, Emotion). Leitend ist dafür ein Verständnis von Eskalation als eigendynamischer, in formative Kontexte eingebundener Prozess aus Interaktionen und Deutungen. PDF zum Download Titelbild: Thorsten Schröder (cc-by via Flickr) |
1. Einleitung
Das Forschungsprojekt „Mapping #NoG20“ verfolgt eine Kernfrage: Wie konnte es im Kontext des G20-Gipfels und der gegen diesen gerichteten Proteste zu dem Ausmaß an Gewalt kommen? Diese Frage zu beantworten ist keineswegs trivial, sondern wirft einige theoretische Probleme auf. Der vorliegende Text soll erklären, welche methodologisch-theoretischen Prinzipien uns helfen, die Entwicklungen in Hamburg und insbesondere die Gewalteskalation zu verstehen.[1] Leitend sind dabei zwei Grundideen:
1) Ausgangspunkt unseres Ansatzes ist die Annahme, dass das Ausmaß der Gewalteskalation nicht in erster Linie das Resultat von (vorhergehenden) Motiven und lang gehegten strategischen Plänen der beteiligten Akteur*innen ist, sondern das Ergebnis eskalativer Prozesse. Wir stehen also dem Intentionalismus – der Rückführung der Handlungen allein auf die Absichten einer Akteursgruppe –, der in vielen schnellen Reaktionen im Juli 2017 implizit oder explizit deutlich wurde, äußerst kritisch gegenüber. Die Entstehung von Gewalteskalation ist in der Regel ein Prozess, der eine eigene Dynamik entwickeln kann, die aus dem Zusammenspiel der Beteiligten hervorgeht. Daher entzieht die Eskalation sich immer wieder der bewussten Steuerung durch die Beteiligten. Diese Dynamiken beeinflussen, inwiefern Gewalt für die Akteur*innen zur legitimen oder gar als notwendig empfundenen Handlungsoption wird.
2) Eskalationsprozesse sind als ein Zusammenspiel aus Interaktionen und Deutungen zu verstehen. Das heißt, dass die Akteur*innen mit Wissen und Erfahrungen ausgestattet sind, wenn sie aufeinandertreffen. Diese Erfahrungen beruhen auf vorhergehenden Interaktionen sowie medialen Bildern und haben eine gewisse Stabilität. Der konkrete Verlauf des Aufeinandertreffens kann diese Erfahrungen bestätigen, radikalisieren oder auch transformieren, „brechen“.
Wie mit diesen Grundannahmen eskalative Gewaltprozesse zu analysieren sind, soll im Folgenden durch eine kritische Reflexion der untersuchungsleitenden theoretischen Kernbegriffe herausgearbeitet werden. Dies dient dazu, den grundsätzlichen Analyserahmen unserer Studie zu fundieren sowie Beobachtungsdimensionen zu operationalisieren.
2. Zur Analyse von Dynamiken eskalierender Gewalt
2.1. Das Gewaltproblem
Forschung über Gewalt hat es nicht leicht, mit ihrem trocken-analytischen Blick auf Prozesse der Entstehung und Begründung von Gewalt im öffentlichen Diskurs zu reüssieren. Denn sie ist mit einem im Alltagsverständnis dominanten moralischen Gewaltbegriff konfrontiert. Dieser baut – nachvollziehbarerweise – auf der Ablehnung von Gewalt auf. Er bleibt aber in der Regel unbestimmt und ist kaum zur Analyse konkreter Gewaltereignisse in ihren spezifischen Kontexten anwendbar.
Die neuere Gewaltforschung weist darauf hin, dass Formen dessen, was wir im Allgemeinen unter Gewalt verstehen, also im Kern die mehr oder weniger intendierte physische Verletzung einer Person durch andere,[2] eine gesellschaftliche ‚Normalität‘ darstellen. Sie treten in vielen verschiedenen strukturellen und situativen Kontexten auf. Der Blick der Forschung richtet sich in dieser Perspektive also zunächst ganz basal auf die Frage, wie Gesellschaften jeweils mit Gewalt umgehen, das heißt, wann welche Form von Gewalt erlaubt oder akzeptiert ist[3], wann nicht und wie sie praktisch reguliert wird (Hartmann 2017; Reemtsma 2012). Gesellschaftliche Debatten um Gewalt sind demnach oft Auseinandersetzungen über die Legitimität von Gewaltmitteln in einer gegebenen Situation. Dabei wird auch verhandelt, was überhaupt als Gewalt thematisiert oder bezeichnet wird (Pettenkofer & Liell 2004: 17 ff.).[4]
Untersucht wird also, inwiefern Formen der Gewaltanwendung durch die im Prozess beteiligten Akteur*innen an Plausibilität und Legitimität gewinnen, mithin als gerechtfertigtes oder gar zwingendes Mittel der Konfliktaustragung erscheinen – und sei es in Form von als legitim begriffener Gegengewalt.
2.2. Eskalation
‚Normalität‘ von Gewalt bedeutet jedoch nicht, dass sie ‚immer da‘ ist. Das Auftreten von physischer Gewalt ist vielmehr oft ein Resultat von in Konflikten (Situationen des Aufeinandertreffens gegensätzlicher Interessen oder Werte) immer wieder beobachtbaren Prozessen, die letztlich den Gewalteinsatz legitimieren und im Extrem zu einer Ausweitung der Gewalt bis hin zum Umschlagen in eine Selbsterhaltungsdynamik beitragen können, in der Gewalt zum zentralen Mittel der Kommunikation zwischen Konfliktparteien wird (Brücher 2011). Sie treten also insbesondere in bestimmten Konfliktstrukturen auf, die von konfrontativen oder ‚destruktiven’ Formen des Konfliktaustrags geprägt sind (Deutsch 1976; Kempf 1996).
Solche Prozesse der sukzessiven Ausweitung von Gewaltanwendung werden häufig unter dem Begriff der Gewalteskalation gefasst. Eskalation bezeichnet – in Anlehnung an das französische ‚escalier‘ (=Treppe), den stufenweisen Anstieg bzw. die Ausweitung der Intensität des Konfliktaustrags sowie der dazu verwendeten Mittel. Die meisten Theorien der Konflikt- und Gewalteskalation gehen davon aus, dass in eskalativen Prozessen Phasen (‚Stufen‘) unterschieden werden können. Sie vertiefen die Konfliktstruktur in einem Maße, das eine kooperative Austragung des Konflikts immer unwahrscheinlicher macht (beispielhaft Glasl 1980). Denn die Perspektivendifferenz der Konfliktparteien nimmt nach und nach zu: „Je mehr die Konfliktparteien in eine solche aggressive Interaktion verwickelt werden, desto mehr werden sie zugleich an ihre je eigene Perspektive gebunden, die für Empathie mit der gegnerischen Partei keinen Raum lässt“ (Kempf 1996: 51). Das kann konkret bedeuten, dass potentiell jede Handlung des Gegenübers als intentionale Gewalt oder Provokation verstanden wird und eine entsprechenden Antwort hervorruft.
Untersucht wird daher im Kern, ob und inwiefern es zu einer zunehmenden Perspektivendifferenz und einer Ausweitung der Konfliktaustragung sowie des Einsatzes von Gewaltmitteln kommt.
2.3. Gewalteskalation als Prozess aus Interaktionen und Deutungen
Das Eskalationsgeschehen wird getragen von Personen oder Gruppen, die Gewalt anwenden und dabei potentiell bereit sind, das Maß an Gewalt zu erhöhen. Setzen deren Handlungen das Gewaltniveau auf eine höhere Stufe, gilt das als eskalative Handlung. Im Gegensatz dazu stehen deeskalative Handlungen, deren Sinn die Herabsetzung von Gewaltniveaus ist. Eskalationen sind vor allem „Prozesse zirkulärer Interaktionen“ (Neidhardt 1981: 245); die eine Seite reagiert mit der Erhöhung der Gewaltintensität auf eine gewaltsame Aktion der anderen Seite und umgekehrt. Es geht also um Prozesse, „bei denen sich alle Beteiligten in Richtung wachsender Abweichung stimulieren. Jeder Schritt der einen Seite erfährt positiven feed-back durch die andere. Es ereignen sich Reiz-Reaktions-Sequenzen, mit denen der Konflikt in sich verstärkende Turbulenzen trudelt“ (Neidhardt 1981: 245). Damit ist Eskalation als ein interaktiver Prozess zu verstehen, der sich zunehmend aufschaukelt. Die Beteiligten reagieren dabei unmittelbar auch körperlich aufeinander in einem Interaktionssystem.
In das Geschehen bringen die Beteiligten unterschiedliches praktisches Wissen ein. Damit ist die Gewaltkompetenz angesprochen, die die Beteiligten befähigt, bestimmte Praktiken der Konfliktaustragung auszuüben.[5] Sie kennen und nutzen je nach Situation gewaltsame Praktiken, aber auch auf Gewaltvermeidung zielende vermittelnde oder diplomatische Praktiken. Dazu gehören spezielle Crowd-Control- und Konfliktmanagementtechniken, wie sie bei den „Gewaltspezialisten“ (Kühl 2014) der Polizei vorzufinden sind. Ebenso besitzen militante Gruppen Fähigkeiten, sich vor polizeilichem Zugriff zu schützen oder selbst militante Aktionen durchzuführen.
Auch wenn im Gegensatz zu älteren konstruktivistischen Theorien über Gewalt deren physische Qualität als leibliches Tun oder Erleiden wieder stärker in den Fokus gerückt ist (Pettenkofer & Liell 2004: 23 ff.), ist doch offensichtlich, dass sich die Analyse nicht auf diese unmittelbare physische Qualität beschränken kann. Denn die vermeintliche Unmittelbarkeit der leiblichen Erfahrung wird überlagert bzw. gebrochen von Deutungsprozessen; jede Interaktion ist immer auch eine symbolische, bedeutungsgeladene. Die Sturmhaube der Polizist*innen beispielsweise ist sowohl (aus Polizeiperspektive) konkreter physischer Schutz vor Verbrennungen oder Identifizierbarkeit als auch (v.a., aber nicht nur, aus Demonstrierendenperspektive) ein Signal für Kommunikationsabbruch und Kampf. Die ohnehin bestehende Perspektivendifferenz zwischen Protest und Polizei wird in Eskalationsprozessen verstärkt; die Fähigkeit zur Perspektivenübernahme stark eingeschränkt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit von Fehleinschätzungen und negativistischen Interpretationen des Gegenübers. Im Falle der Eskalation führt dies nicht selten vom Kampf über die Stärkung der sozialen Verpflichtung nach innen bis zur Dämonisierung des Gegenübers (Kempf 1996: 52). In diesem Sinne tragen Deutungsprozesse zur Stabilisierung eskalativer Interaktionsmuster bei.
Die Untersuchung eskalativer Gewaltprozesse nimmt beobachtbare Interaktionen zum Ausgangspunkt, verschafft sich aber zugleich Klarheit über die Bedeutung des Geschehens für die Beteiligten und deren Definition der Situation.
Die Unmittelbarkeit leiblichen Erlebens und der interaktiven Prozesse in konkreten Situationen wird auch durch raum-zeitliche Bezüge über die jeweilige Gewaltsituation hinaus gebrochen. Denn Deutungen von Gewalt entstehen nicht ad hoc, sondern sie sind selbst Ausdruck kollektiver, diskursiver Prozesse, in denen Gegner*innenschaft konstituiert wird.
Die Entscheidung zum Gewalteinsatz ist daher oft nicht als Resultat rationaler Entscheidungen zu verstehen, sondern ist bedingt durch „gewaltaffine Interpretationsregimes“ (Sutterlüty 2004). Diese Interpretationsregimes stellen kollektive Definitionen gewaltaffiner Situationen bereit.[6] Sie schöpfen aus früheren negativen Konflikterfahrungen, z.B. der Erfahrung, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Dabei spielen sowohl die jeweilige lokalen Konfliktkonstellation, wie auch ‚globale‘ Erfahrungen der beteiligten Gruppen eine Rolle.[7]
Aushandlungsprozesse über das Verständnis der Gewaltsituation finden außerdem über Medien vermittelt statt (Brosius & Esser 1995; Kempf 1996). Medien (klassische und insbesondere interaktive soziale) als Deutungsarenen erlauben eine (wenngleich gebrochene) Beobachtung aus der Distanz und stellen Wege der Beteiligung an entferntem Geschehen zur Verfügung. Mediale Selektionsmechanismen prägen die Bilder des Konflikts. Sie deuten seinen Sinn und seine Themen und verankern diese in gesellschaftlichen Debatten. Sie entscheiden mit, ob ein Konflikt von der Bevölkerung als politischer Streit um die gerechte Ausgestaltung der Welt oder als Spektakel der Gewalt interpretiert wird. Zudem stellen sie Informationen über das Geschehen zur Verfügung. Welche Bilder oder auch Mythen darüber zirkulieren und welche Informationen die eine oder andere mediale Echokammer in Aufruhr versetzen, ist von nicht zu überschätzender Relevanz auch für das, was sich dann letztlich auf der Straße abspielt. Dies gilt umso mehr als die „weitgehende Orientierung [der Medien] an einem konkurrenzbetonten Konfliktverständnis“ (Kempf 1996) vielfach direkt zur Eskalation beiträgt. Die Untersuchung von Eskalationen kann sich also nicht auf das physische Gewalthandeln beschränken.
Gegenstand der Untersuchung ist daher auch, mit welchen Erwartungen und Deutungsmustern die Akteur*innen in das Geschehen treten und welche Rolle die medialen Deutungsprozesse für den Verlauf der Eskalation spielen.
2.4. Situation und Kontext/Macht
Die Konzeptualisierung von Eskalation als Prozess von Interaktionen und Deutungen konzentriert den Blick zunächst auf die Mikro- und Mesoebene des Sozialen. Damit scheinen gesamtgesellschaftliche Machtverhältnisse in den Hintergrund zu treten. Dies ist erklärungsbedürftig.
Ausgangspunkt ist zunächst die Beobachtung, dass Prädispositionen wie Habitus und Intepretationsregimes, Strategien und Ziele zwar von Relevanz, aber nicht annähernd ausreichend sind, um das konkrete Entstehen und vor allem die Entfaltung und Entgrenzung von Gewalt zu erklären. Eine intentionalistisch verkürzte Sicht würde Dynamiken im Prozess negieren, die Handlungssysteme erst etablieren und damit Bedingungen für Folgehandlungen konstituieren. Solche Prozessdynamiken sind damit Ursache und Effekt zugleich (Neidhardt 1981; Pettenkofer & Liell 2004: 19 f.; Bosi et al. 2014; vgl. a. Malthaner 2017). Die mikrosoziologische Gewaltforschung rekonstruiert Gewaltereignisse aus emotionalen Dynamiken (Collins 2008; für Protest Policing vgl. Nassauer 2015, 2016). So werden beispielsweise bei „forward panics“ in angstbesetzten Spannungssituationen Gewalthemmnisse immer wieder dann überwunden, wenn eine Seite Schwäche zeigt, bspw. durch geringfügiges Zurückweichen. Mikrodynamiken und ihre kollektive Deutung, Verarbeitung und Tradierung schaffen also kontinuierlich neue Bedingungen, die strategische Vorentscheidungen in Frage stellen oder gar obsolet machen. Analysen in dieser interaktionistischen oder relationalen Perspektive richten daher ihr Augenmerk auf transformative Ereignisse, insbesondere Wendepunkte (Aljets & Hoebel 2017; Malthaner 2017), die zu einer Re-Definition der Situation durch die Beteiligten führen und somit das Handlungsfeld als solches transformieren, bis hin zum Entstehen selbstläufiger Eskalationsspiralen.[8] Mikrointeraktionen sind also besonders deshalb interessant, weil sie die Mesoebene der Kollektivakteure und ihrer Konfliktkonstellation beeinflussen. Dass dabei gerade nicht Intentionalität, sondern die Verkettung von Ereignissen in den Blick genommen wird, erlaubt auch eine Diskussion, die von moralischen Fragen der Schuld und Verantwortung zumindest ein stückweit entlastet ist.
Analysen gewalttätiger Eskalationen müssen sensibel für die Mikrodynamiken einzelner Situationen sein, weil diese in der Verkettung der Ereignisse zu neuen Erfahrungsaufschichtungen beitragen.
Die Frage der Zurechenbarkeit von Verantwortung und damit auch von planvoll-strategischem Handeln löst sich allerdings in der Fokussierung auf eskalierende Situationen und etwaige (nicht intendierte) Eigendynamiken nicht gänzlich auf. Gewaltakteur*innen müssen sich trotz allem für oder gegen Gewalthandlungen entscheiden; außerdem bestimmen sie im Vorlauf der Ereignisse (bspw. durch Ausrüstung) mit, welche Gewaltpraktiken in konkreten Interaktionssituationen überhaupt aktualisierbar sind oder auch nicht. Dabei sind allerdings die gewaltbezogenen Handlungskompetenzen und sonstigen Möglichkeiten (materielle Ressourcen, Rechte, Deutungsmacht, Legitimität etc.) das Geschehen zu beeinflussen, ungleich verteilt. Die Polizei beispielsweise verfügt über ein Arsenal an rechtlich und weitgehend auch materiell nur ihr zustehenden Zwangsmitteln. Dazu kommt eine privilegierte Stellung in der Medienberichterstattung, welche ihr erhöhte Durchsetzungsmöglichkeiten in vielen Interaktionen und in der allgemeinverbindlichen bzw. medial transportierten Definition der Ereignisse verschafft (Becker 1967; Feest & Blankenburg 1972; Greer & McLaughlin 2010; Ullrich 2018).[9] Deutungsmacht ist nicht zuletzt relevant hinsichtlich der Frage, ob Gewaltereignissen eine politische Dimension (und damit eine Berechtigung zumindest mancher Anliegen der Gewaltausübenden) zugestanden wird oder sie als bloße Kriminalität gelten bzw. pathologisiert werden (Dießelmann 2015; Mullis 2018: 41; Pettenkofer & Liell 2004: 19 f.; Schlichte 2017).[10] Auf allen Analysedimensionen (s.u.) spielt Macht daher eine entscheidende Rolle, beispielsweise als Fähigkeit, einen Ort und seine akzeptierten Gebrauchsweisen zu definieren und diese Definition als verbindlich durchzusetzen.
In diesem Sinne rekonstruiert die interaktionistisch orientierte Analyse zwingend auch, mit welchen Machtressourcen, Vorprägungen und subjektivierenden historischen Erfahrungen die Beteiligten in der unmittelbaren Konfrontation aufeinandertreffen.
3. Dimensionen der Eskalation: Eine gegenstandsbezogene Operationalisierung
In der Darstellung bis hier sind basale Perspektiven aus der Gewaltforschung zum Verständnis des Untersuchungsgegenstands Gewalteskalation herausgearbeitet worden. Dazu gehört insbesondere,
- dass Gewalt grundsätzlich im Kontext ihrer sozialen Regulierung analysiert werden muss;
- dass Eskalation als Ausweitung des Konflikts wie der Mittel seiner Austragung untersucht wird;
- dass Gewalteskalation ein prozesshaftes Geschehen der Stimulierung gegenseitiger Abweichung ist, welches selbstläufige Eigendynamiken annehmen kann;
- dass die Gleichzeitigkeit und die Wechselwirkungen von Interaktionen und Deutungen der Beteiligten die Dynamiken dieses Prozesses prägen;
- dass situative Mikrodynamiken den Prozessverlauf entscheidend beeinflussen können;
- dass diese Prozesse zugleich aber kontextualisiert, also historisch geworden und innerhalb von Machtbeziehungen verortet sind, mithin überlagert von habitualisierten (Interpretationsregimes) und medialen Deutungen sowie abhängig von der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Gewaltkompetenzen und mobilisierbaren Ressourcen.
Noch nicht geklärt ist hingegen, in welcher Form – oder in welchen Ausschnitten der gesellschaftlichen Wirklichkeit – sich der Gegenstand Eskalation empirisch erfassen, also konkret ‚beobachten‘ lässt. Wie also genau beobachtet man – um ein besonders wichtiges Beispiel hervorzuheben – die Intensität des Konflikts?
Im Kontext der G20-Proteste ist die Interpretation der Gesamtentwicklungen als Eskalationsprozess geradezu intuitiv und naheliegend. Das gilt vor allem hinsichtlich der im Verlauf der Protestwoche zunehmenden Gewaltintensität. Die Untersuchung von Eskalationen kann sich aber, wie dargelegt, nicht auf diese vordergründig sichtbare physische Gewalt beschränken. Vielmehr ist der Prozess der Eskalation durch Entwicklungen gekennzeichnet, die sich in verschiedenen, miteinander verschränkten Dimensionen ereignen.
Neidhardt (1981) weist zudem nachdrücklich darauf hin, dass eine Analyse von Gewalteskalationen insbesondere auch ideosynkratische Aspekte des Falls berücksichtigen muss. Eine ausschließlich strukturale Analyse, die das Geschehen abseits sich wiederholender Muster ignoriert und kontingente Aspekte vernachlässigt, bringe notwendig blinde Flecken hervor. Insofern sind die im Folgenden aufgestellten Analysedimensionen (vgl. Tab. 1) für die empirische Analyse auch ereignisspezifisch, entstanden im Wechselspiel aus den dargestellten Theoriereflexionen, explorativer Empirie und pragmatischen Abwägungen im Forschungsprozess. Letztere wiederum reflektieren in gewissem Sinne auch die Zusammensetzung des Forschungsteams und die dadurch (nicht) präsenten disziplinären und subdisziplinären Perspektiven.
Die Dimensionen dienen vor allem dem Zweck, eine strukturierte Beschreibung des Eskalationsprozesses zu ermöglichen; zudem sind sie der Ausgangspunkt für eine empirisch gesättigte Erklärung der Eskalation durch die Verknüpfung der Dimensionen und ihrer Entwicklung. Alle vier Analysedimensionen setzen die bis hier eingeführten Grundunterscheidungen voraus, bzw. enthalten sie in ihrer Verwobenheit in sich. D.h. auf jeder Analysedimension sind Interaktionen und Deutungen zu untersuchen, die kontextuell überformt sind und sich situational entfalten usw. Um dies an einem Beispiel zu illustrieren: in der Dimension Intensität lassen sich u.a. die eingesetzten Gewaltmittel erfassen. Flaschenwürfe von Protestierenden stehen für eine niedrigere Intensität als Molotowcocktails. Normale Bereitschaftspolizeieinheiten stehen für eine niedrigere Intensität als Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, diese wiederum für eine niedrigere Intensität als Spezialeinsatzkommandos. Sowohl die jeweils verfügbaren bzw. eingesetzten Gewaltmittel als auch ihr symbolisches Drohpotenzial steigen in dieser Reihung an. Ihr jeweiliger Einsatz erklärt sich womöglich (dies ist eine empirische Frage) aus situationalen Entwicklungen und/oder strategischen Planungen. Ihr Vorhandensein als Einsatzmittel wiederum resultiert auch aus routinierten Praktiken und von machtvollen Diskursen beeinflussten Deutungen der Konfliktkonstellation.
Tabelle 1: Analysedimensionen
Analysedimensionen | Inhalt/Frage | Beobachtbare Interaktionen und Deutungen |
Intensität | Intensität der Gewaltanwendung | Art und Weise physischer Gewalt, symbolische Herabsetzungen vs. Anerkennung, Mittelwahl: Technik-/ Waffeneinsatz |
Akteurskonstellation | Mobilisierung und Gruppenbildung | Polarisierung, Lagerbildung, soziale Verpflichtung, Frontenbildung, Feindbildproduktion |
Raum | Räumliche Verteilung | Verdichtung vs. Ausweitung und Zerstreuung gewaltsamer Praxis; Lokalisierung von Konfliktzonen und Territorialität (symbolische Markierung und Stigmatisierung) |
Emotionalität | Emotionale Aufladung des Geschehens | emotionale Involvierung vs. Distanz, Verbreitung und Ausdrücken starker Emotionen (Zorn, Wut, Hass, Angst) |
Bewusst sind hier richtungsoffene Analysedimensionen und nicht nur konkrete Eskalationsinhalte wie ‚Polarisierung‘ aufgeführt, um Eskalationen nicht als zwingend lineares Geschehen zu mystifizieren. Stattdessen werden die konkreten Konstellationen berücksichtigt, die sich in und zwischen den Dimensionen ergeben. Erst in der Verknüpfung der Eskalationsdimensionen entstehen eskalative Möglichkeitsräume, die wiederum in den Situationen selbst transformiert werden. Die richtungsoffene Perspektive zielt auch darauf ab, deeskalierende Momente in den Blick zu nehmen wie auch Ruhephasen oder wellenförmige Verläufe.
Die erste Dimension umfasst die beobachtbare Intensität der Auseinandersetzung. Sie beschreibt das Ausmaß der physischen Gewaltanwendung, bzw. das den Gewalthandlungen inhärente Niveau der Indifferenz gegenüber der Unversehrtheit der Konfliktgegner*innen. Gewalthandlungen sind in modernen Gesellschaften kaum zu trennen von Objekten und Technologie. Bei Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Protestierenden nutzen Einsatzkräfte oft Schlagstöcke, Wasser unter Hochdruck oder chemische Stoffe wie Tränengas und Pfefferspray. Militante Protestierende agieren z.B. mithilfe von Steinen, Flaschen und Pyrotechnik. Bestimmte Mittel der Gewaltanwendung markieren geradezu Grade der Eskalation und können gewissermaßen als deren Maßeinheit angesehen werden. Der Einsatz von Schusswaffen etwa ist das ‚letzte Mittel‘ der Polizei und darf nur zur Lebensrettung eingesetzt werden. Die Eskalation in Hamburg beispielsweise ist gekennzeichnet durch zunächst kleinere Konfrontationen mit relativ schwachem Gewalteinsatz. Später werden die Mittel stärker – bis hin zu stundenlangem Bewurf von Polizist*innen mit Steinen und Flaschen durch Teile der Protestierenden, angereiste und spontan in das Geschehen einbezogene Zuschauer, inklusive des Einsatzes von Zwillen. Die Polizei setzt in dieser Situation mehrfach Spezialkräfte sowie Schusswaffen ein und verschießt Tränengas. Die eingesetzten Mittel der Konfliktaustragung haben ebenso eine symbolische Dimension. Vor dem Hintergrund diskursiv vermittelter, bestehender Gewalterfahrungen werden Handlungen und Technik gedeutet und Erwartungen ausgelöst. Auf der diskursiven Ebene ist die – im Fall der Eskalation zunehmend verbreitete und explizite – Herabsetzung anderer Konfliktparteien ebenfalls dieser Dimension zuzurechnen.
Die Dimension Akteurskonstellation beschreibt die Qualität und Quantität der Beziehungen zwischen den beteiligten Akteur*innen. Es wird die Frage gestellt, wie sich Gruppen und einzelne Akteur*innen zueinander positionieren. Für Eskalationsprozesse ist dabei besonders relevant, welche Gruppen- und Frontenbildungen im Diskurs und der praktischen Interaktion auftreten und inwiefern Gruppen weitere Akteur*innen mobilisieren können, die sich am Verlauf der (De-)Eskalation auf eine bestimmte Art und Weise beteiligen. Es geht also um Polarisierung und Anziehung. Die Position der Akteur*innen innerhalb von Konfliktkonstellationen macht dabei bestimmte Motive und Deutungen wie auch Praktiken wahrscheinlich und für die Akteur*innen plausibel (Bourdieu 1995: 10). Dabei stellt sich die Frage, welche Deutungen die Beteiligten voneinander haben, welche Feindbilder ggf. existieren und Gewalt legitimieren. In Hamburg lässt sich z.B. zeigen, dass jenseits der strategisch vorgehenden organisierten Akteur*innen auch Zuschauer*innen und Anwohner*innen zum Teil der Eskalation werden, beispielsweise, weil sie bei den Auseinandersetzungen in Mitleidenschaft gezogen werden und in der Folge eine bestimmte Deutung der Situation stützen, oder weil sie sich situativ solidarisieren und so zu Akteur*innen innerhalb der Auseinandersetzungen werden.
Der Raum als eigene Analysedimension ist bestimmt durch die Position eines Ortes zu anderen, die Interaktionen, die sich an den Orten ereignen, und die Diskurse über bestimmte Orte (Lefebvre 2006). Räume können durch widerstreitende territoriale Ansprüche materiell umkämpft und symbolisch aufgeladen sein. Akteursgruppen verfügen über ungleiche Möglichkeiten, sich Orte anzueignen und diese Ansprüche zu verteidigen. Für die Analyse der Eskalationsprozesse ist dieser Umstand entscheidend, da sich Akteur*innen dafür einsetzen, ihren Anspruch auf bestimmte wichtige Orte zu untermauern, was im Hamburger Fall zu Konflikten um die Sonderrechtszonen, aber auch um das Schanzenviertel beiträgt. Die „Ortseffekte“ (Bourdieu 1997) wirken sich aber nicht nur auf den Konfliktinhalt, sondern – beispielsweise über architektonische Gegebenheiten – auch auf die Form der Interaktionen aus. Im Diskurs werden Orte zudem mit Bedeutungen versehen. Sie werden als ‚gefährliche‘ oder ‚schützenswerte‘ Orte definiert oder als belanglose Terrains ignoriert (Collective 2006). Raumbezogene Einflüsse auf den Eskalationsprozess können Verdichtungen von gewaltsamen Interaktionen in bestimmten Stadträumen sein, beim G20-Gipfel St. Pauli und das Schanzenviertel, wie auch Prozesse der Verschiebung oder Ausweitung des gewaltsamen Interaktionsraums (in Hamburg beispielsweise vom aufgegebenen Camp Entenwerder in die Innenstadt).
Eskalationsprozesse sind ohne die Dimension der Emotionalität nicht zu verstehen. Ohne dieses Element laufen Forschungen über Eskalationen Gefahr, die Reduktion auf instrumentelle Motive zu unterstützen. Stattdessen ist der Eskalationsprozess auch verknüpft mit sich wandelnden Emotionen bei unterschiedlichen Akteur*innen. Die Emotionalität einer bestimmten materiellen oder diskursiven Interaktion trägt unmittelbar zur Motivation der Beteiligten bei (Reckwitz 2015). Relevant ist dabei der Grad der emotionalen Involvierung der Akteur*innen. Im Verlauf von Eskalationen können bestimmte Akteur*innen in das Geschehen ‚eingesogen‘ werden, da sie starke auf das Geschehen bezogene Emotionen entwickeln (z.B. Wut, Hass, Lust oder gar Euphorie). Andere mögen emotional indifferent und distanziert sein (z.B. Gelassenheit, Entspannung). Diese Emotionalität wird durch die praktische und diskursive Beteiligung an Interaktionen hergestellt (Nassauer 2011; Pettenkofer 2010). Ein Beispiel, das sich für die Hamburger Ereignisse aufdrängt, ist der zunächst vereinzelt, später verbreitet zu hörende Ruf „Ganz Hamburg hasst die Polizei“, an dem sich der emotionale Umgang mit dem Polizeieinsatz ablesen lässt.
Die empirische Untersuchung zielt auf die Deskription auf diesen Dimensionen, in denen Elemente der Eskalation bzw. Deeskalation zu beobachten sind, und darauf, welche Rolle diese Dimensionen jeweils im konkreten Gesamtprozess der Eskalation der G20-Proteste spielen.
4. Fazit: Ein Analyserahmen
Aus den Darstellungen ergibt sich die Struktur der Untersuchung. Im Zentrum der Analyse steht die Eskalation von Gewalt, welche über ihre unterschiedlichen Analysedimensionen (Intensität, Akteurskonstellation, Raum, Emotionen) empirisch erfasst wird. Diese Dimensionen werden in der Perspektive der Gleichzeitigkeit von Interaktions- und Deutungsprozessen im Hinblick auf formative Kontexte und situationale Dynamiken untersucht.
Die zu Beginn beziehungsweise als Kontext der Ereignisentfaltung als vorausgesetzt zu betrachtenden Strukturen (u.a. Recht, Diskurs, verfügbare Machtmittel), praxisrelevanten Vorerfahrungen (bspw. Protestrepertoires, Praktiken des Summit-Policing) und strategischen Planungen werden in synchroner Perspektive als Ausgangskonstellation zu Beginn der Protestwoche (Meso- und Makroebene) erfasst. Die Analyse des Verlaufs erfolgt als Rekonstruktion der direkten wie medialen Interaktionen zwischen Konfliktträger*innen, also in einer sequenzorientierten, diachronen Perspektive auf Situationen und transsituative Verkettungen (Rekonstruktion, Mesoebene) in der Woche, in der sich der Protest in Hamburg abspielte (2. – 9. Juli 2017). In dieser Rekonstruktion werden besonders relevante Ereignisse, die das Handlungsfeld einschneidend verändern, feinkörnig sequenzanalytisch (sequenzielle Ereignisrekonstruktion, Mikroebene) ‚seziert‘ (vgl. Abb. 1).
Abbildung 1: Analyserahmen zur Untersuchung der Gewalteskalation bei den #NoG20-Proteste in Hamburg 2017
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Ullrich, P. & P. Knopp, 2018: Protesters’ Reactions to Video Surveillance of Demonstrations: Counter-Moves, Security Cultures and the Spiral of Surveillance and Counter-Surveillance. Surveillance & Society.
Endnoten
[1] Die hier zusammengefassten Überlegungen gehen auch auf gemeinsame Diskussionen innerhalb des Projektteams zurück. Insbesondere Stefan Malthaner hatte an der Konzeption des Projektes einen wesentlichen Anteil.
[2] Zur Diskussion, was alles als Gewalt gefasst werden kann, sei hier nur beispielhaft auf Hartmann (2017) verwiesen. Gegenstand der Debatte ist insbesondere, inwiefern auch strukturelle Bedingungen abseits konkreter intentionaler physischer Einwirkung als „strukturelle Gewalt“ mit erfasst werden müssen (vgl. Imbusch 2017).
[3] Beispiele kontextuell legitimierter oder gar teilweise erwünschter Gewalt finden sich zuhauf, vom Kampfsport über legale Polizeigewalt (juristisch: unmittelbarer Zwang) bis hin zu Notwehrhandlungen.
[4] Für die Wandelbarkeit dieser Vorstellungen von Notwendigkeit bzw. Legitimität bestimmter Gewaltformen steht das Beispiel der Prügelstrafe, die erst im Laufe des 20. Jahrhunderts immer klarer als Gewalt verstanden wird, zuvor jedoch akzeptiertes Erziehungsmittel war.
[5] Neben der praktischen Fähigkeit zur Gewaltausübung umfasst der Kompetenzbegriff (vgl. zum soziologischen Kompetenzbegriff u.a. Pfadenhauer 2010) auch die Dimension der Legitimität gewaltsamer Handlungen durch bestimmte Akteur*innengruppen sowie die Bereitschaft, in einer bestimmten Art und Weise zu handeln. Wie oben bereits erläutert wurde, beeinflussen Eskalationsdynamiken diese Dimensionen maßgeblich.
[6] Das resultiert daraus, dass Protestierende und Polizei ihre Praktiken nicht ad-hoc, sondern auf Basis langfristiger gegenseitiger Beobachtung in einem Prozess der „interactive diffusion“ (della Porta & Tarrow 2012) entwickeln und so relativ stabile handlungsleitende „Sicherheitskulturen“ hervorbringen (Ullrich & Knopp 2018).
[7] Dies bedeutet im konkreten Fall des G20-Gipfel in Hamburg, dass die Akteur*innen unter Beachtung ihres Wissens um die Konflikte bei vergangenen Gipfelprotesten und die darin gründenden Feindbilder aufeinandertreffen, aber zugleich, dass die für das jeweilige Ereignis besonders bestimmenden lokalen Akteur*innen mit ihrer jeweiligen lokalen Konfliktgeschichte, dem Geschehen eine spezifische Prägung verleihen können. Im Falle Hamburgs spielen hier insbesondere die Konflikte zwischen linker Szene, der Recht-auf-Stadt-Bewegung und der Polizei mit ihrer vergleichsweise kompromisslosen „Hamburger Linie“ eine Rolle. Für Hamburg als spezifisches „public order environment“ vgl. bspw. Teune (2017), Assal (2018) und Hunold et al. (2018).
[8] Dies kann bis zur Etablierung eines sich selbst erhaltenden Gewaltsystems führen, dass durch an Gewalthandlungen anschließende weitere Gewalthandlungen konstituiert wird (Brücher 2011).
[9] Situational und raum-zeitlich begrenzt sind auch andere Konstellationen von Macht/Ohnmacht möglich, z.B. in Kontrollverlustsituationen der Polizei wie am Freitagabend im Schanzenviertel. Gleiches gilt für die Medienberichterstattung, die zuungunsten der Polizei ‚kippen‘ kann (Greer & McLaughlin 2010).
[10] Ganz außer Acht gelassen ist hier zudem die ‚vorinteraktive‘ Frage, wie die (potenziell) Demonstrierenden, die an ihrer Kontrolle Beteiligten u.a. in ihren Wissensstrukturen und Handlungsdispositionen, ihrem Weltverhältnis, als Subjekte durch gesellschaftliche Machtverhältnisse geprägt sind (Baumgarten & Ullrich 2016).